Förderung von Veranstaltungen und Maßnahmen im Bereich der Familienseelsorge und Familienbildung

 

Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen und Maßnahmen förderungsfähig, bei denen Familien im Sinne der Präambel miteinander etwas unternehmen, beten, sich fortbilden, feiern, unterwegs sind, lernen, etwas erleben etc.

Dazu zählen z.B.

  • Familienwallfahrten oder Fahrten mit wenigstens einem „religiösem Ziel“,
  • Freizeitveranstaltungen, sofern ein religiöser Charakter gegeben ist (z.B. Gottesdienst, Gebets-zeiten),
  • Besinnungs- und Einkehrtage,
  • Maßnahmen der Familienbildung, die sich mit unterschiedlichsten kirchlichen und gesellschaftlichen Themen auf der Grundlage der christlichen Wertordnung und gemäß der kirchlichen Lehre befassen.

Dazu sind berechtigt:

  • katholische Verbände auf Diözesan-, Bezirks-, Kreis- oder Ortsebene,
  • Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften,
  • Dekanate (z.B. Dekanatsbeauftragte für Ehe und Familie),
  • regionale KEBs in den einzelnen Landkreisen,
  • Abteilungen und Fachstellen der Diözese,
  • Bildungshäuser innerhalb der Diözese Regensburg.

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Bei Fragen wende Dich bitte an Sebastian Wurmdobler:

Tel.: 0941/597-2234
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