Zuschuss vom KEBW für eine Bildungsveranstaltung
Das Kolping-Erwachsenenbildungswerk Regensburg e.V. beteiligt sich bei den Kosten für eine Bildungsveranstaltung pro Jahr, die eine Kolpingsfamilie oder ein Bezirksverband aus dem Kolpingwerk DV Regensburg durchführt.
Diese Regelung tritt ab den 10. Juli 2024 in Kraft und schließt Bildungsveranstaltungen ab 01. Januar 2024 mit ein. Die Richtlininen gelten vorerst bis zum 31.12.2025
Richtlinien KEBW Zuschuss
Formular Zuschussantrag KEBW
Förderungsvoraussetzungen:
- Es werden nur Bildungsmaßnahmen gefördert, die im Sinne des bayer. Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (EbFöG) förderungsfähig sind. Grundsätzlich sind alle Themen und Veranstaltungsarten wie z. B. Vorträge, Seminare, Filmgespräche, Ausstellungen mit Führungen etc. förderungswürdig.
- Nicht gefördert werden: Veranstaltungen, die der Unterhaltung, Geselligkeit oder der Pflege von Hobbys dienen (z. B. Chor- und Musikproben, Ausflugsfahrten, Theater- und Konzertbesuche) sowie Verbandsorganisatorische Veranstaltungen (z.B. Vorstandssitzung, Mitgliederversammlung, Klausurtagung, Gruppenstunden)
- Die geförderten Erwachsenenbildungsmaßnahmen müssen grundsätzlich für alle offen sein.
- Die Öffentlichkeit einer Maßnahme ist nachzuweisen. Dies kann in einer der nachstehend genannten Formen geschehen: Ankündigung auf der Homepage der Kolpingsfamilie bzw. des Bezirksverbandes,Einladung (z. B. Presse, Flyer, Plakate, Ausschreibung, Programmheft). Die Ankündigung über rein verbandliche Medien (Mitteilungsblatt, Monatsweiser, Newsletter), die sich ausschließlich an Mitglieder richten, genügt nicht. Ebenso die Ankündigung nur über den Pfarrbrief reicht nicht aus.
- Für alle Bildungsmaßnahmen, die vom KEBW bezuschusst werden sollen, gilt folgende Regelung: Bei Veranstaltungshinweis (auf Homepage, Ausschreibung, Flyer, Pressebericht, …) immer folgenden Textbaustein „in Kooperation mit Kolping-Erwachsenenbildungswerk Regensburg e.V.“ mit angeben. Die Bildungsmaßnahmen müssen der jeweils zuständigen regionalen KEB (Katholische Erwachsenenbildung in den Landkreisen) gemeldet und darüber abgewickelt werden.
- Eine Kolpingsfamilie bzw. ein Bezirksverband erhält für eine Bildungsmaßnahmen pro Jahr einen Zuschuss vom KEBW.
- Die Förderung richtet sich grundsätzlich nach der Haushaltslage des KEBWs und kann von daher auch ausgesetzt werden.
- Diese Richtlinien wurden von der Mitgliederversammlung des KEBWs am 10. Juli 2024 verabschiedet und gelten bis zum 31.12.2025.
- Rückwirkend ab 01.01.2024 können Bildungsveranstaltungen gemäß den Richtlinien bezuschusst werden.
Zuschuss für eine Referentin / einen Referenten pro Bildungsmaßnahme:
- Das Referent/innen-Honorar ist vor Ort frei zu vereinbaren. Als Orientierungsgröße (z.B. für einen Vortragsabend) kann ein Honorar von 90,00 € pro Doppelstunde (DST) dienen (1 DST = 90 Minuten).
- Es werden folgende Kosten für eine Referentin / einen Referenten berücksichtigt: Honorar, Fahrtkosten und Spesen.
- Es findet nur eine Defizitfinanzierung statt. Das Defizit muss durch eine Kostenaufstellung (Ausgaben und Einnahmen → siehe Formular „Zuschuss vom KEBW“) belegt werden.
- Der Zuschuss für eine Referentin / einen Referenten gilt für alle Veranstaltungsarten (Vortragsabend, Bildungswochenende, Führungen, …)
- Höhe des Zuschusses für eine Referentin / einen Referenten: 50% der Kosten (Honorar, Fahrtkosten, Spesen) für Referent/in, maximal 500,00 €
Zuschuss für Bildungsmaßnahme mit Übernachtungen:
- Zusätzlich zum Zuschuss für eine Referentin / einen Referenten kann über das KEBW ein Zuschuss für Übernachtung und Verpflegung abgerufen werden.
- Es findet nur eine Defizitfinanzierung statt. Das Defizit muss durch eine Kostenaufstellung (Ausgaben und Einnahmen → siehe Formular „Zuschuss vom KEBW“) belegt werden.
- Höhe des Zuschusses für Übernachtung und Verpflegung: 10,00 € pro erwachsene/n Teilnehmer/in und Übernachtung, maximal 300,00 € pro Übernachtung, maximal für 2 Übernachtungen
Zuschuss beantragen:
- Nach der Veranstaltung Formular „Zuschuss vom KEBW“ ausgefüllt an das Kolping-Erwachsenenbildungswerk Regensburg e.V. per E-Mail senden: info@kebw-regensburg.de
- Formular „Zuschuss vom KEBW“ liegt auf der KEBW-Homepage www.kebw-regensburg.de unter Service/Zuschuss zum Herunterladen bereit.
- Zusätzlich zum Zuschussantrag einen Öffentlichkeitsnachweis (Ausschreibung, Pressetext, Einladung, Screenshot von der Homepage, …) mit Hinweis zu TN-Gebühren mit anhängen.
- Bei Zuschuss für Verpflegung und Übernachtung eine Teilnehmerliste mit anhängen, so dass ersichtlich ist, wie viel erwachsene Personen teilgenommen haben. Es muss keine Unterschriftenliste sein.
Weiterhin gilt:
- Kolping leistet auf allen Ebenen des Verbandes wertvolle Bildungsarbeit. Um dies gegenüber Politik, Kirche und Gesellschaft deutlich machen zu können, ist es wichtig und notwendig, dass alle geplanten Bildungsveranstaltungen auf KF- und BV-Ebene, dem für Euch zuständigen regionalem Kath. Erwachsenenbildungswerk (KEB) gemeldet werden.
- Sendet dazu einfach das Jahresprogramm oder die Monatsweiser an die regionale KEB.
- Bitte alle durchgeführten Veranstaltungen mit dem Verwendungsnachweis der jeweiligen regionalen KEB melden! Auch die Veranstaltungen melden, bei denen keine Kosten entstanden sind.
- Dieser bürokratische Aufwand ist wirklich notwendig und für das Kolpingwerk sehr, sehr wichtig!
Förderung von Veranstaltungen und Maßnahmen im Bereich der Familienseelsorge und Familienbildung
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen und Maßnahmen förderungsfähig, bei denen Familien im Sinne der Präambel miteinander etwas unternehmen, beten, sich fortbilden, feiern, unterwegs sind, lernen, etwas erleben etc.
Dazu zählen z.B.
- Familienwallfahrten oder Fahrten mit wenigstens einem „religiösem Ziel“,
- Freizeitveranstaltungen, sofern ein religiöser Charakter gegeben ist (z.B. Gottesdienst, Gebets-zeiten),
- Besinnungs- und Einkehrtage,
- Maßnahmen der Familienbildung, die sich mit unterschiedlichsten kirchlichen und gesellschaftlichen Themen auf der Grundlage der christlichen Wertordnung und gemäß der kirchlichen Lehre befassen.
Dazu sind berechtigt:
- katholische Verbände auf Diözesan-, Bezirks-, Kreis- oder Ortsebene,
- Pfarreien und Pfarreiengemeinschaften,
- Dekanate (z.B. Dekanatsbeauftragte für Ehe und Familie),
- regionale KEBs in den einzelnen Landkreisen,
- Abteilungen und Fachstellen der Diözese,
- Bildungshäuser innerhalb der Diözese Regensburg.
Formular Anmeldug
Formular Abrechnung
Bei Fragen wende Dich bitte an Sebastian Wurmdobler:
Tel.: 0941/597-2234
E-Mail: info@kebw-regensburg.de
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